
BIKE LEASING
MIT DEM DIENSTRAD AUF DER ÜBERHOLSPUR
Bereits tausende Unternehmen in Deutschland machen inzwischen mit, denn Fahrräder (E-Bike, Rennräder, MTB, etc.) sind steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt und können ohne Beschränkung privat genutzt werden.
Die Förderung einer solchen Pendler-Alternative macht Verkehrs- wie umweltpolitisch durchaus Sinn, genauso wie mit Blick auf die Gesundheit der Nutzer. Der Arbeitgeber fördert und motiviert seine Mitarbeiter, der Mitarbeiter hat steuerliche Vorteile und die Wirtschaft hat auch einen Nutzen.
ARBEITGEBERVORTEIL
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Motivation und Bindung der Mitarbeiter ohne finanziellen Aufwand
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Die Leasingrate kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
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Imageplus und aktiver Beitrag zum Klimaschutz
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Förderung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
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Reduzierung der Parkfläche und der Mobilitätskosten
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Einfache und schnelle Abwicklung
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Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
ARBEITNEHMERVORTEIL
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Arbeitnehmer Vorteil
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1%-Regelung wie bei Dienstwagen
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Bequeme Bezahlung über monatl. Gehaltsabrechnung
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Hochwertige Räder zu erschwinglichen Raten, erheblicher Steuervorteil durch Finanzierung aus Buttogehalt
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Privatnutzung
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Reduzierung der Fahrtkosten, aktiver Beitrag zum Umweltschutz
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Keine Staus und Parkplatzsuche
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Versicherung inklusive


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